Wie ist das mit dem Copyright von Karten

  • Hallo,


    ich weiß die Frage passt nicht ganz in das Forum, ich kenn aber kein besseres (auch generell) und bin mir sicher hier kann mir jemand weiterhelfen.


    Ich möchte das Ganze an einem konkreten Beispiel festmachen.


    Der Radsportverein 1948 Traunstein e.V. möchte auf seiner Homepage http://www.radsportvereintraunstein.de die Ausfahrten zu informativen Zwecken seinen Mitglieder und Besuchern der Seite bereitstellen (bzw. wir haben es schon gemacht). Jetzt sind mir aber Zweifel gekommen ob das überhaupt erlaubt ist. Die Karten sind SW und in mäßiger Qualität, weiß nicht einmal mehr woher. (In Zukunft natürlich, soweit erlaubt, aus TTQV exportiert)


    Kann mir jemand sagen wie das rein rechtlich gesehen ist (wir verfolgen ja keinen Kommerziellen Hintergrund).

  • Hi Stefan,


    prinziell ist nie erlaubt!!!


    Das bayrische Landesvermessungsamt hatte es früher aber für private Zwecke mit Einschränkungen erlaubt:
    Es war die max. Größe vorgeschrieben, es mußte ein Copyright-Link gesetzt werden usw.


    Hab den Link gerade nicht im Kopf...such mal selber deren Homepage durch, ob Du die Bedingungen noch findest.


    ciao Dirk

  • Hallo Dirk,


    richtig geraten ich arbeite mit den Top50 Bayern.
    Das habe ich gerade noch in den FAQ gefunden. Lässt aber auch alles offen.


    Gibt es denn keine grundlegende gesetzliche Regelung auf die ich mich im Zweifel berufen könnte?


    ...
    4. Datenformate, Datenaustausch, Kompatibilität
    4.1 ...
    4.2 Zur Nutzung der Karten in anderen Programmen: Auf den CDs der TOP50/200 sind die Kartendaten in einem verschlüsselten Format abgespeichert. Sie lassen sich jedoch mit Hilfe der Zwischenablage kopieren (Ausschnitt mit der linken Maustaste aufziehen) und in andere Windows-Programme "einfügen". Darüber hinaus kann Softwareherstellern für die Nutzung der Kartendaten in anderen Applikationen ...

  • Zitat von "Maui Muc"

    ...Gibt es denn keine grundlegende gesetzliche Regelung auf die ich mich im Zweifel berufen könnte?...


    Doch, natürlich, auf die, daß die Karten "Copyright LVA Bayern" sind und
    Du es ergo nicht darfst. Willst Du sicher gehen, fragst Du einfach die
    Eigentümer der Karten. So macht man das sinnvollerweise, wenn man
    etwas publizieren möchte, das vom Eigentümer nicht pauschal als
    Allgemeingut deklariert wurde. Was hast Du davon, wenn Du glaubst aus
    irgenwelchen Zeilen etwas anderes herauslesen zu können und dich
    dann per RA mit Institutionen/Firmen herumstreiten mußt, die dafür
    eine eigene Rechtsabteilung haben. Ist es Dir den Ärger wert?

    Gruß Jockel (QV-Admin)
    Angefragte Daten für Supportfälle bitte schicken an info/at/quovadis-gps.com unter Bezugnahme (link) auf diesen thread, Danke!

  • Hi


    Wenn du sicher gehen willst dann nimm halt die Karten aus dem BayernViewer und nicht aus der TOP50...dürften aber sowieso das selbe Material sein!



    Dirk

  • Dirk


    Danke, das hört sich doch gut an.


    Ich habe dennoch heute ein Mail an das Landesvermessungsamt Bayern geschrieben und angefragt wie dieser Fall genau behandelt wird.


    Sobald ich Antwort bekomme gebe ich diese auch hier bekannt. Wird vermutlich nicht nur mich interessieren.

  • Zitat

    Gibt es denn keine grundlegende gesetzliche Regelung auf die ich mich im Zweifel berufen könnte?


    Doch, die gibt es natürlich, das ist ja dein Problem. Karten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen daher nur mit Zustimmung des Urhebers vervielfältigt werden, ausgenommen ist das Kopieren im privaten Rahmen und für private Zwecke. Ein Zur-Verfügung-Stellen im Internet ist ohne Zweifel eine Vervielfältigung, die nur mit Zustimmung des Urhebers gestattet ist. Dem Urheberrecht unterliegen auch Teile des Werkes, es ist also auch nicht gestattet, einen Ausschnitt einer Karte zu vervielfältigen. Außerdem gilt das Prinzip der Werktreue, d.h. das Werk darf auch nicht verändert werden (z.B. von Farbe in Schwarz/Weiß konvertiert werden).
    Es hängt also alles davon ab, was das LVA gestattet. Gegen deren Willen geht es nicht. Vom Gesetz her sind die Regeln SEHR streng, das Urheberrecht ist ein ziemlich "scharfes" Gesetz.

    Martin M

  • Beim Landesvermessungsamt NRW steht folgendes:


    die Herstellung und unentgeltliche Weitergabe digitaler Vervielfältigungen in Verbindung mit thematischen Informationen im Kartenbild bis zu einem Gesamtumfang von 1024 x 768 Pixel an Dritte
    • die unentgeltliche Präsentation im Internet in Verbindung mit thematischen Informationen im Kartenbild bis zu einem Gesamtumfang von 1024 x 768 Pixel


    Bei Präsentationen und in Vervielfältigungsstücken ist es erforderlich, den Copyright-Vermerk
    ©Geobasisdaten und/oder Topographische Karten: Landesvermessung NRW, Bonn
    anzubringen und bei Internetpräsentationen als aktiven Link auf die Homepage des Landesvermessungsamtes http://www.lverma.nrw.de auszugestalten.

    Viele Grüsse


    Bernd O.

  • Hallo allerseits;


    Der untenstehender Artikel aus Telopolis hat zwar direkt nichts mit TTQV zu tun, aber er sollte jedem die Augen öffnen über die Gefahr einer Abmahnung, wenn er geschützte Karten (oder auch nur Teile davon) veröffentlicht :!:


    http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/16851/1.html


    3000,- Euronen für eine Anfahrtsskizze auf der Website :nee:


    Ich will jetzt keinen erschrecken... Aber: "Gefahr erkannt... Gefahr gebannt!"


    Volker

  • Übrigens gibts eine Software mit der man selber Karten erstellen kann (ganz einfache und auch recht aufwendige, wie z.B. die Gewässerkarten vom Jübermann Verlag http://www.juebermann.de ).


    Das Ding nennt sich OCAD http://www.ocad.com/en/index.htm
    Als Vorlage können Bitmap Grafiken eingesetzt werden (z.B. BMP-Ausschnitt aus einer Top50, Scan, ...).
    Die Software dürfte allerdings schon einiges an Einarbeitungszeit verlangen.
    Wär aber eine Möglichkeit ggf. irgendwelchem Trouble aus dem Weg zu gehen.


    Gruss
    Ralf
    http://www.kanadier.gps-info.de

  • Hallo,


    ich habe mittlerweile ein Lizenz vom Bundesamt für Kartografie und Geodäsie bekomm. Das ist gar nicht so einfach, aber jetzt ist es offiziell dass ich Kartenausschnitte auf unserer Homepage präsentieren darf.


    Aber jetzt habe ich gleich noch eine Fragen zu diesem Thema. Bei der QV Vollversion sind doch die einfachen Karten dabei, wie sieht das da mit dem publizieren aus?

  • Zitat von "Maui Muc"

    Bei der QV Vollversion sind doch die einfachen Karten dabei, wie sieht das da mit dem publizieren aus?


    Hallo,
    die Übersichtskarten (meistens jeweils ein komplettes Land) die Du auf
    der TTQV Installations-CD findest sind public domain, damit kannst Du
    machen was Du willst.

    Gruß Jockel (QV-Admin)
    Angefragte Daten für Supportfälle bitte schicken an info/at/quovadis-gps.com unter Bezugnahme (link) auf diesen thread, Danke!

  • juhu, manchmal gibt es von der Kartenwelt doch "positives zu vermerken"


    wenn ich das recht in Erinnerung habe brauche ich bei public domain auch keinen Copyright vermerk anbringen, oder?

  • Hallo Stefan


    vor ca 6 Monaten hatte ich das BadenWuerttemberg LVA auch per email angeschrieben, genau mit derselben Zweck. Tracks auf einer TOP-50 als GIF auf der WEB Seite des Sindelfingen Radsportvereins zu praesentieren. Copy Right wurde klar gezeigt und auch der Link zu LVA unterlegt. Ein Beispiel der html Seite samt alle Kartenausschnitte wurde der mail beigelegt.


    Nach mehreren Wochen hatte ich ein Schreiben bekommen (kein email), wo eben die 1024x768 einmal pro WEB erlaubt wurde und die naechsten GIF Bilder pro Stueck, mit vorherige Anmeldung!, jeweils ein Paar Euro kosten sollten. Kurz gerechnet waren es ca 55 Euro fuer das was ich da hatte. Das war aber nur der Anfand der Bilder, ich wollte viel mehr praesentieren.


    Zusaetzlich der biurokratische Aufwand, jedes Bild anzumelden - ich dachte ich bin in der Steinzeit und nicht in der Internetzeit. Deshalb habe ich damals damit belassen.


    Dein Erfolg gibt mir aber Hoffnung.


    Kannst Du mich per email kontaktieren, wie Du es erreicht hast, so eine Lizenz zu bekommen?


    Gruss peter
    mailto:peter@torcman.de

    Gruss Peter