amtliche TOP10/... in QV5

  • Hallo,


    lt. der Info von Ralf Bögel werden TOP10/50... nicht mehr von QV5 unterstützt. Es gibt aber ein kostenreduzierte Crossgrade-Angebot das bis Ende 2010 gültig ist.
    Wie ist das Procedere, wenn diese TOP-Karten bei einem Landesvermessungsamt gekauft wurden oder gilt dieses Angebot generell nur für Karten die von TTQV bezogen
    wurden?


    Viele Grüße
    Leo

  • Vorbehallich einer spätestens morgen erfolgenden Bestätigung von Ralf Bögel gehe ich davon aus, daß das Crossgrade für alle Besitzer dieser Kartenprodukte gilt, egal wo diese Karten erworben wurden.

    Gruß Jockel (QV-Admin)
    Angefragte Daten für Supportfälle bitte schicken an info/at/quovadis-gps.com unter Bezugnahme (link) auf diesen thread, Danke!

  • Hallo miteinander,


    ja, ich darf Jockels Aussage explizit bestätigen!


    Es ist für dieses Crossgrade ausreichend, wenn der Käufer eines (oder mehrere) der folgenden Produkte besitzt und zwar unabhängig davon wo es gekauft worden ist:


    - Top10/Top25/Top50 eines einzelnen Bundeslandes oder die Top200 der ganzen Republik.


    - Ein beliegies Topokartenprodukt der Firma Magic-Maps von einem Bundesland oder der ganzen Republik.


    Und, wenn wir jetzt schon dabei sind: Wenn unsere Crossgrades mit unseren Topos von Österreich dann verfügbar sind (Top 40 A und Top15 A), dann gilt diese Regelung in derselben Weise auch für Besitzer einer A-Map Fly oder eines Magic-Maps Kartenprodukts von Österreich.


    Viele Grüße,



    Ralf.

  • Wie sieht es mit der Übernahme der Höhendaten der EADS-Produkte aus, werden sie in TTQV 5 auch nicht mehr unterstützt? Wäre schade um die 10/50m-Raster, die die Top-10-NRW / Top-200-BRD geboten hatten. Aber gut, man kann ja immer noch den Umweg über eine TTQV 4-Datenbank machen, das wäre noch ok.


    Grüße, Detlef

  • Hallo Leo,


    einfach bestellen! - Wir werden das stichprobenweise überprüfen aber generell gilt: kein Zirkus mit Fremdrechnungen oder Disk-Originale einschicken...


    Viele Grüße,



    Ralf.