Abmahnung wegen Generalkarte

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor Urzeiten (ca. 14 Jahre her) mal einige Tracks auf der Generalkarte von Mairdumont in TTQV 3 erstellt und diese dann als Screenshot auf meine Homepage gestellt.


    Heute flatterte mir eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung ins Haus. Ich war damals wohl davon ausgegangen, dass man mit der Lizenzgebühr für die Kartennutzung in TTQV auch die Rechte für die ausschnittsweise Veröffentlichung eigener Tracks hätte. Habe ich mich da getäuscht? Wenn dem so wäre, muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und die Gebühren von ing. € 1.800.- löhnen.


    Viele Grüße,

    Birdman

    Viele Grüße
    Birdman

  • Hallo Birdman,

    ja, Du hast Dich da leider getäuscht. Es gab eine ganze Reihe an Threads zu dem Thema, z. B. :

    Ausschnitte von Karten im WWW, Anmerkung zu NRW

    Ausschnitte von Karten im WWW

    Copyright der TTQV-Generalkarten?

    Wie ist das mit dem Copyright von Karten


    Es gab auch schon Abmahnungen hier im Forum.

    Tatsächlich ist es so, dass die Rechtsanwälte teilweise ohne den Auftrag der eigentlichen Eigentümer unterwegs sind und diese dann die Abmahnungen weiter an die Kartenhersteller reichen.

    Du hast also auf jeden Fall einen Copyright Verstoß begangen. Eventuell kannst Du versuchen direkt beim Kartenhersteller nachzufragen, ob der bei Deiner Verletzung nicht Gnade walten lässt oder Dir im Nachhinein die Erlaubnis gibt. Das wäre dann reiner Good will...

    Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, dass Du Jockel mal direkt anschreibst und nachfragst, ob es noch eine besondere Kontaktadresse oder ähnliches hat, bei der man versuchen kann, vorsichtig nachzufragen.


    Wenn es hart auf hart geht, musst Du wohl leider zahlen. Evtl kann da ein Rechtsanwalt noch was an der Höhe des Preises machen...? Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es zumindest versuchen bzw. anfragen...


    Viele Grüße und viel Erfolg!

    Denis

  • Hallo Denis,


    besten Dank für Deine Hinweise. Die Kanzlei hat schon die Vollmacht mitgeschickt, insofern dürfte eine Anfrage beim Verlag wenig bringen. Die angebotenen nachträglichen Lizenzgebühren betragen genau die Höhe der Schadensersatzforderung, insofern bleibt es sich gleich. Ich habe die Seiten von meiner Homepage entfernt und schon eine Löschung im Google-Cache beantragt.


    Dann werde ich mal zahlen, war ja mein Fehler. Ich will da auch gar nicht maulen, da ich generell ein Befürworter von Urheberrechten bin.


    Viele Grüße,

    Martin (Birdman)

    Viele Grüße
    Birdman