Fragen zum Urheberrecht

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zur Veröffentlichung von Karten und Tracks:


    Ich erstelle seit ein paar Jahren für einen Radtouren mit QV auf Top 250, die ich dann zur Genemigung der Veranstaltung an unser Landratsamt schicke.

    Nun haben wir dieses Jahr 2 Jubiläen: 110 Jahre Verein und 40 Jahre Radveranstaltung.

    Dazu wurde angedacht, die interessantesten Routen in einer Broschüre zu veröffentlichen, und entweder kostenlos, oder zum Selbstkostenpreis (1 - 2€) abzugeben.


    Dazu meine Fragen:

    Ist das so erlaubt, oder gibt es da etwas zu beachten?


    Dazu noch folgende Infos:

    QV und TOP250 habe ich gekauft, und stelle sie dem Verein kostenlos zur Verfügung.

    Der Verein ist anerkannt gemeinnützig.


    Weitere Erklärungen würden wohl die Grenzen diesen Beitrags sprengen.

    Offene Fragen werden bei Bedarf natürlich beantwortet!


    Ich möchte das im Vorfeld abklären, um den Verein und mich vor eventuellen Schwierigkeiten zu bewahren.


    Grüße

    Klaus

  • ...und TOP250 habe...

    Moin Klaus,


    bist du sicher, daß du eine TOP250 hast und nicht die TOP25 meinst? QV bietet im Webshop die TOP200 an.


    Wenn du die TOP200, TOP50 oder TOP25 in der Broschüre verwenden willst, brauchst du dafür die Genehmigung des BKG, was bei kleinen Ausschnitten in Printmedien unter Angabe der Quelle i.d.R. kein Problem ist. Kosten- und genehmigungsfrei ist die DTK250 des BKG, solange du dich an die Lizenzbedingungen hälst.

    Grüße
    Hans


    "The universal aptitude for inaptitude makes any human accomplishment an incredible miracle." (John Paul Stapp)